Berlin – Schwarz-Rot will berufstätige Eltern stärker fördern. Sie sollen mehr Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können. Wer gewinnt, wer verliert? BILD beantwortet die wichtigsten Fragen:
Was ist geplant?
Eltern dürfen künftig bis zu 4000 (bisher 1500) Euro/Jahr Betreuungskosten pro Kind unter 14 Jahren als „Werbungskosten“ absetzen, Alleinerziehende die Hälfte.
Gilt das für alle Kinder?
Für Kinder bis zum 6. Geburtstag werden die ersten 1000 Euro Betreuungskosten nicht bei der Steuer berücksichtigt, sondern nur die Kosten von 1001 bis maximal 4000 (Alleinerziehende: maximal 2000) Euro. Für alle anderen werden die Kosten schon vom ersten Euro an anerkannt.
Welche Kosten werden berücksichtigt?
Nur Kosten für die Betreuung, weil die Eltern berufstätig sind (z. B. für Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Hausaufgabenhilfe), Kosten für Klavierunterricht oder Ballett zählen nicht dazu.
Wann können Eltern den Steuervorteil nutzen?
Nur, wenn beide Elternteile oder der/die Alleinerziehende berufstätig sind!
Was gilt bei Familien mit mehreren Kindern?
Sie können für jedes Kind die Werbungskosten geltend machen. Eltern mit drei Kindern können also maximal 12 000 Euro absetzen.
Wieviel Geld können Eltern sparen?
Eine Menge. der Steuerfreibetrag wirkt um so stärker, je höher das Einkommen ist. Beispiele D Alleinerziehend, Bruttolohn: 1500 Euro/Monat, Betreuungskosten 2400 Euro/Jahr für ein 5jähriges Kind, 3600 Euro/Jahr für ein neunjähriges Kind. Ersparnis: 57,41 Euro/Monat. D Doppelverdiener 3000 und 2000 Euro Bruttoeinkommen, beide Steuerklasse IV, Betreuungskosten 3600 Euro für ein Kind (5), 6000 für ein Kind (9). Ersparnis: 97,34 Euro/Monat.
Wer profitiert nicht davon?
Arbeitslose und Geringverdiener, die keine Steuern zahlen.
Ab wann gilt das Gesetz?
Rückwirkend zum 1. Januar. Aber: Familienpolitiker und Verbände fordern Nachbesserungen. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kontert: "Das Gesetz ist ein wichtiger Impuls für den Arbeitsmarkt. Es wird jetzt für Familien finanziell attraktiv, Tagesmütter legal zu beschäftigen."
Quelle: Bild.T-Online.de
Autor: DIRK HOEREN und CHRISTOPH SCHMITZ
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