Kindergeld
Nützliche Informationen...
- Kindergeldanträge können nur bei Ihrer zuständigen Familienkasse gestellt werden.
- Diese Familienkasse ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie mit einer Entscheidung mal nicht einverstanden sind.
- Die Familienkasse gibt es beim Arbeitsamt. Das für Sie zuständige Arbeitsamt finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit.
- Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie im Merkblatt.
- Kindergeld kann für jedes Kind beantragt werden, das im eigenen Haushalt lebt.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit Januar 2003:
- Für die ersten 3 Kinder jeweils 154 Euro.
- Für jedes weiter Kind 179 Euro.
Welches Kind bei einem Berechtigten dabei erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburt
des jeweiligen Kindes.
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