Alleinerziehend Kinder Mütter Väter Hilfe Mutter-Kind-Kur Tipps Unterhalt Kindergeld Vaterschaft Umgangsrecht Freizeit
Wechselbilder, eine Sammlung von verschiedenen Alltagssituationen wie z.B. Kindergarten, Schule, Kinderbetreuung, Freizeit, Spiel, Spaß, Kindergeburtstag, Patchworkfamilie, Neue Partnerschaft. Allein-Erziehend, eine Seite für alle Mütter und Väter, die mit ihren Kindern alleine sind und sich mit täglichen Freuden aber auch Problemen auseinandersetzen, wie z.B. Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt, Sozialhilfe, Zuschüsse, Sorgerecht, Freizeit
     

 Unterhalt

Wichtige Informationen...

>>> Seit dem 01.01.2008 gibt es eine Neuregelung für den Unterhaltsanspruch...

Bitte hier klicken!

Was für Formen von Unterhalt gibt es überhaupt?

Zum Einen gibt es den Ehegattenunterhalt und zum Anderen den Kindesunterhalt.

Wer ist Unterhaltspflichtig?

Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte ersten Grades, also Ehegatten untereinander bzw. im Verhältnis zu ihren Kindern (§ 91 Abs. 1 BSHG).

Wer ist nicht unterhaltspflichtig?

  • Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, also nicht leistungsfähig sind.
  • Brüder und Schwestern
  • Großeltern
  • Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft)
Nach was richtet sich die Höhe des Unterhalts?

Die Höhe des Unterhalts hängt zunächst einmal von den Familienverhältnissen ab.
Dem Unterhaltspflichtigen muss dabei ein Mindestsatz bleiben, der anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet wird.

Die Düsseldorfer Tabelle (in Euro, Stand: ab 01.01.2009)

Kindesunterhalt:

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
(Anm. 3 + 4)

Altersstufen in Jahren

Vomhun-
dertsatz

Bedarfskontroll-
betrag (Anm. 6)

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

 1.

 bis 1500

281

322

377

432

100

770/900

 2.

 1501 - 1900

296

339

396

454

105

1000

 3.

 1901 - 2300

310

355

415

476

110

1100

 4.

 2301 - 2700

324

371

434

497

115

1200

 5.

 2701 - 3100

338

387

453

519

120

1300

 6.

 3101 - 3500

360

413

483

553

128

1400

 7.

 3501 - 3900

383

438

513

588

136

1500

 8.

 3901 - 4300

405

464

543

623

144

1600

 9.

 4301 - 4700

428

490

574

657

152

1700

 10.

 4701 - 5100

450

516

604

692

160

1800

 14.

 über 5101

nach den Umständen des Falles



Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen.

Weitere Informationen hier!
 
 
  Druckansicht  Druckansicht
    
  © Riccarda Gehr Disclaimer created by rg-webdesign