Unterhalt
Wichtige Informationen...
>>> Seit dem 01.01.2008 gibt es eine Neuregelung für den Unterhaltsanspruch...
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Was für Formen von Unterhalt gibt es überhaupt?
Zum Einen gibt es den Ehegattenunterhalt und zum Anderen den
Kindesunterhalt.
Wer ist Unterhaltspflichtig?
Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte ersten Grades, also Ehegatten untereinander bzw. im Verhältnis zu ihren Kindern (§ 91 Abs. 1 BSHG).
Wer ist nicht unterhaltspflichtig?
- Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, also nicht leistungsfähig sind.
- Brüder und Schwestern
- Großeltern
- Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft)
Nach was richtet sich die Höhe des Unterhalts?
Die Höhe des Unterhalts hängt zunächst einmal von den Familienverhältnissen ab.
Dem Unterhaltspflichtigen muss dabei ein Mindestsatz bleiben, der anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet wird.
Die Düsseldorfer Tabelle (in Euro, Stand: ab 01.01.2010)
Kindesunterhalt:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern
Unterhaltspflichtigen.
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