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Wechselbilder, eine Sammlung von verschiedenen Alltagssituationen wie z.B. Kindergarten, Schule, Kinderbetreuung, Freizeit, Spiel, Spaß, Kindergeburtstag, Patchworkfamilie, Neue Partnerschaft. Allein-Erziehend, eine Seite für alle Mütter und Väter, die mit ihren Kindern alleine sind und sich mit täglichen Freuden aber auch Problemen auseinandersetzen, wie z.B. Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt, Sozialhilfe, Zuschüsse, Sorgerecht, Freizeit
     

 Unterhalt

Wichtige Informationen...

Zum Einen gibt es den Ehegattenunterhalt und zum Anderen den Kindesunterhalt.

Wer ist Unterhaltspflichtig?

Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte ersten Grades, also Ehegatten untereinander bzw. im Verhältnis zu ihren Kindern (§ 91 Abs. 1 BSHG).

Wer ist nicht unterhaltspflichtig?

  • Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, also nicht leistungsfähig sind.
  • Brüder und Schwestern
  • Großeltern
  • Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft)
Nach was richtet sich die Höhe des Unterhalts?

Die Höhe des Unterhalts hängt zunächst einmal von den Familienverhältnissen ab.
Dem Unterhaltspflichtigen muss dabei ein Mindestsatz bleiben, der anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet wird.

Die Düsseldorfer Tabelle (in Euro, Stand: ab 01.01.2011)

Kindesunterhalt:

Die neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2011

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen.

Weitere Informationen hier!
 
 
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