Namensrecht
Wie kann der Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der Eltern geändert werden?
Nach der Scheidung der Eltern stellt sich oft die Frage, ob der Familiennamen des Kindes geändert werden kann.
Diese Frage stellt sich meistens dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, entweder seinen Geburtsnamen wieder annimmt oder wenn er neu heiratet.
1.) Namensänderung des Kindes, wenn ein Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annimmt.
Das geht ohne Probleme wenn der andere Elternteil zustimmt .
Was passiert aber, wenn der der andere Elternteil (meist der Vater) der Namensänderung nicht zustimmt?
In diesem Fall ist eine Namensänderung grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise ist eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters nur dann möglich, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Dafür reicht es nicht aus, dass die Mutter einen anderen Nachnamen hat als das Kind. Denn die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten sind nur vorübergehender Natur, sie fallen weg wenn das Kind älter bzw. erwachsen ist. Erforderlich ist vielmehr, dass ohne Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen.
2.) Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils:
Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
Was passiert, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt?
In diesem Fall kann das Familiengericht die Einwilligung des Vaters ersetzen, d.h. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
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